Anpassung der Gemeindeordnung ist keine Alibiübung

Der Klimawandel ist in aller Munde. Die Demonstrationen haben dazu geführt, dass das Thema auch wieder vermehrt in den Medien präsent ist und dass sich die Vorstösse dazu in den Parlamenten häufen. So hat der Kantonsrat hat den Klimanotstand ausgerufen; der Gemeinderat will die Anpassung der Gemeindeordnung. Bei beidem gibt es laute Stimmen, die von einer Alibiübung sprechen.

In der Stadt Zürich ist die 2000-Watt-Gesellschaft seit 2008 in der Gemeindeordnung verankert. Das Ziel der nachhaltigen Entwicklung wurde damals mit einer Reduktion des Energieverbrauchs auf 2000 Watt Dauerleistung pro Einwohner*in, der Reduktion des CO2-Ausstosses auf eine Tonne pro Einwohner*in und Jahr bis 2050 sowie der Förderung der Energieeffizienz und der umweltschonenden Ernährung festgelegt.

 

Dieses übergeordnete Ziel hat in der Stadt Zürich viele Massnahmen ausgelöst, die zu einer Reduktion des Energieverbrauchs und der fossilen Energieträger geführt haben. Aufgrund der Vorgaben wurden Masterpläne für Energie und Umwelt, die Energieversorgungsplanung, die 7 Meilenschritte zum umwelt- und energiegerechten Bauen stadteigener Liegenschaften, die Fahrzeugpolitik und die Roadmap 2000-Watt-Gesellschaft erstellt. Alle beinhalten Massnahmen, die den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen reduzieren. Alle werden regelmässig aktualisiert. Mit den bisher ergriffenen Massnahmen konnten die Treibhausgasemissionen von 5.5 t (2005) auf rund 4.7 t (2016) pro Person und Jahr reduziert werden.

 

Mit der am 20. März 2019 eingereichten Motion verlangen die Fraktionen der SP, Grünen, GLP, AL und der Parlamentsgruppe EVP die Anpassung dieser in der Gemeindeordnung verankerten Ziele an das Klimaschutzabkommen von Paris, wo sich im Dezember 2015 fast alle Länder, inklusive der Schweiz darauf verständigt haben, den durchschnittlichen Anstieg der Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad zu halten.

 

Die Motion wurde vom Parlament an den Stadtrat überwiesen. Dieser muss nun aufzeigen, welche Auswirkungen die entsprechenden Änderungen mit sich bringen. Änderungen der Gemeindeordnung kommen zur Volksabstimmung. Die Stimmberechtigten werden letztendlich entscheiden können, ob sie einer Verschärfung der Vorgaben zustimmen.

 

Nebst der Anpassung der Gemeindeordnung haben Mitglieder der SP-Fraktion seit vielen Jahren immer wieder Vorstösse eingereicht, die konkrete Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele einfordern, sei es beim Bauen, beim Verkehr oder bei Anlageentscheiden der städtischen Pensionskasse.