Eine Bodenpolitik für alle statt für wenige

Wie ein erhobener Zeigefinger streckt sich das ehemalige Sulzerhochhaus in den Winterthurer Himmel. Es ist eines von knapp 30 Gebäuden in der Stadt Winterthur, die seit Jahren ungenutzt zerfallen – im ganzen Kanton Zürich wird es inmitten von bebautem Siedlungsgebiet unzählige leerstehende Liegenschaften geben, die dem Tod geweiht sind. Wie ist es möglich, dass sie von niemandem genutzt werden können und dürfen?

Die Antwort ist einfach: es fehlt eine kantonale, gesetzliche Grundlage. Das Eigentumsrecht einiger ImmobilienbesitzerInnen wird höher gewichtet als das gesamtgesellschaftliche Interesse an einer verdichteten, lebenswerten Gemeinde.

 
Das ist keine befriedigende Antwort. Gerade bei der Forderung nach der Nutzung leerstehender Liegenschaften verstecken sich ImmobilienbesitzerInnen und Staat hinter dem Mäntelchen der Eigentumsrechte. Dabei sind Eigentumsrechte an Boden äusserst fragwürdig – weil er sich nicht vermehren lässt, ist er ein knappes und gefragtes Gut. Liegenschaften, die seit Jahren ungenutzt zerfallen, tragen zu diesem verantwortungslosen Umgang mit der Ressource Boden bei. In ihnen kann man ablesen, wie gefährlich massloser Besitz an Boden sein kann: Er ist nicht nur undemokratisch, sondern kann auch eine Raumplanung im Interesse der Bevölkerung verunmöglichen, die im Kern verdichtet und Platz für Grünflächen und Erholung lässt.
Besitz an Boden verpflichtet. Sollte jemand sein Eigentum verlottern lassen, muss die Gemeinde die nötigen gesetzlichen Mittel in der Hand haben, eingreifen zu können.

 

 

Ich habe deshalb im Kantonsrat eine Parlamentarische Initiative eingereicht, die eine gesetzliche Grundlage für die Gemeinden schaffen will.

 

 

GrundeigentümerInnen sollen verpflichtet werden, Wohnbauten in ordentlichem Zustand zu halten und so deren Nutzung zu ermöglichen. Für den Fall, dass sich eine Grundeigentümerin oder ein Eigentümer weigert, dieser Unterhalts- und Sanierungspflicht nachzukommen, soll die Gemeinde die Sanierung vornehmen. Nach Abschluss der Sanierung steht der ehemaligen Grundeigentümerin oder dem ehemaligen Gründeigentümer das Recht zu, die von der Gemeinde sanierte Liegenschaft zum Verkehrswert wieder zu übernehmen (inkl. Sanierungskosten). Wird darauf verzichtet, kann das Gemeinwesen mit der sanierten Liegenschaft nach Belieben verfahren und diese beispielsweise nach Kostenmiete vermieten.

 
Das wäre eine Bodenpolitik für alle statt für wenige.