Referendum gegen die neue BZO?
Im März 2023 hat der Stadtrat die neue Bau- und Zonenordnung (BZO) an das Parlament überwiesen. Es ist ein sorgfältiger Kompromiss aus den Interessen der Bevölkerung, fachkundigen Vorschlägen der Abteilung Planen und Bauen, Vorgaben des Kantons und Anpassungen aufgrund von Einwendungen. Die Frage ist, ob dieses Gleichgewicht im Gemeinderat bestehen bleibt.
Über ein Jahr lang befasste sich die Raumplanungskommission mit der Gesamtrevision der BZO. Wird gegen den Entscheid des Gemeinderats das Referendum ergriffen, kommt es zu einer Urnenabstimmung. Im Vorfeld der Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde die Bevölkerung von Wädenswil mit einbezogen und zu ihren Ideen und Bedürfnissen an eine lebenswerte Stadt befragt. An den insgesamt 18 Veranstaltungen unter dem Titel «Stadt Neu Land» nahmen sehr viele interessierte Einwohnerinnen und Einwohner aus dem ganzen Gemeindegebiet teil. Wichtige Erkenntnisse daraus wurden in die neue BZO integriert.
Grünflächen bewahren und aufwerten
Im Mitwirkungsverfahren war vielen Personen wichtig, dass die bestehenden Grünflächen erhalten bleiben und dass diese biodivers, also ökologisch wertvoll sind. Zu dem Zweck sieht die neue BZO eine Grünflächenziffer für Neubauten und einen Mindestanteil an ökologisch wertvoll und naturnah gestalteten Flächen vor. Wichtig und für das Klima überaus nützlich sind auch alle älteren, grosskronigen Bäume. Diese sollen geschützt werden.
Dass Wiesen nicht planlos überbaut werden, dafür hat der Kanton mit Massnahmen gegen die Zersiedelung schon gesorgt. Es gibt nur noch wenige Grundstücke, die neu überbaut werden dürfen, beispielsweise in der Au. In Schönenberg und Hütten beschränken sich die Entwicklungsmöglichkeiten weitgehend auf Verdichten oder Ersetzen. Dies wird durch Aufzonungen erreicht, die ein zusätzliches Stockwerk ermöglichen. Verdichtung ist aber nur umwelt- und klimaverträglich, wenn bestehende Bauten erhalten bleiben und mittels Aufstockung um neue Wohneinheiten erweitert werden. Das ist nachhaltiger, als Bauten vollständig abzureissen und neu zu erstellen. Um die bisherige Bewohnerschaft nicht zu verdrängen, muss die Verdichtung mehr Wohnungen schaffen und darf nicht nur zu grösseren und teureren Wohnflächen führen. Die BZO kann aber den Abbruch von privaten Liegenschaften, mit Ausnahme von denkmalgeschützten Objekten, nicht verbieten.
Preisgünstiger Wohnraum
Ein wichtiges Anliegen aus der Bevölkerung sind mehr preisgünstige Wohnungen. Es besteht die Gefahr, dass immer mehr Neubauten im mittleren bis Luxussektor entstehen und die ärmere Bevölkerung am Ende wegziehen muss. Das muss verhindert werden. Die Umsetzung ist aber schwierig, weil Landpreise und Baukosten heutzutage nur eine Richtung kennen, nämlich nach oben. In der BZO soll es eine neue Zone geben, bei der im Gegenzug zu zusätzlichen Ausnutzungsmöglichkeiten ein Anteil von mindestens 20 Prozent günstigem Wohnraum entstehen soll. Die SP Wädenswil wollte erreichen, dass dafür mehr Gebiete vorgesehen werden. Diese Einwendung wurde nicht berücksichtigt und es ist zu befürchten, dass es noch weniger Gebiete werden.
Eine andere Möglichkeit ist, Land im Baurecht abzugeben und dort von Genossenschaften preisgünstigen Wohnraum erstellen zu lassen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist uns gelungen, indem wir im Juni 2024 die Abstimmung „Boden behalten – Wädenswil nachhaltig gestalten“ gewonnen haben. Zwar sind neu gebaute Wohnungen nie billig, Kostenmieten steigen aber viel langsamer und vor allem nicht in absurde Höhen.
Mehrheit in der Stimmbevölkerung?
Der BZO-Entwurf vom Stadtrat kommt fortschrittlich daher, mit Grünflächen, ökologischem Ausgleich und preisgünstigem Wohnraum. In Anbetracht der politischen Mehrheiten im Gemeinderat ist jedoch zu befürchten, dass von den guten Beiträgen aus der Bevölkerung noch einiges zusammengestrichen wird. Wie überall in der Politik sind auch hier Kompromisse gefragt. Man muss einen Weg finden, mit dem alle leben können und womit sich unsere Stadt gut entwickeln kann. Sollte der Gemeinderat die Ideen und Bedürfnisse aus der Bevölkerung weitgehend ignorieren, dürfte die neue BZO bei einer Volksabstimmung einen schweren Stand haben.
Dieser Artikel erschien im September 2024 in der Parteizeitung «So!».