Schutz vor Strassenlärm
Der Strassenlärm beeinträchtigt in der Schweiz das Leben von rund 1,2 Mio. Menschen. Die Sanierung übermässig lärmiger Verkehrsanlagen genügt nicht, um die Bevölkerung ausreichend zu schützen. Zusätzlich sind Massnahmen an der Lärmquelle dringend notwendig. Deshalb fördert das BAFU beispielsweise den Einsatz von lärmarmen Strassenbelägen und setzt sich für eine konsequente Umsetzung der raumplanerischen Vorsorge ein.
Das Umweltschutzgesetz und die seit 1987 geltende Lärmschutz-Verordnung verpflichten die Strasseneigentümer zur Sanierung von Strassenabschnitten, die übermässigen Lärm verursachen. Nachdem die damit ursprünglich gesetzte Sanierungsfrist nicht eingehalten werden konnte, beschloss der Bundesrat, dass alle Nationalstrassen bis ins Jahr 2015 zu sanieren seien und die Haupt- und die übrigen Strassen bis 2018.
Vor allem im Bereich der übrigen Strassen, die oft durch dicht bebaute Siedlungen führen,
besteht ein grosser Nachholbedarf bei der Lärmsanierung. Im Sinne der
Umweltschutzgesetzgebung sollen sich die Massnahmen nicht auf eine blosse
Immissionsbegrenzung beschränken.