Teilrevision der BZO Wädenswil
Umzonung Stoffel teils in Zone Oe und teils in Landwirtschaftszone
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident
Sehr geehrte Herren Stadträte
Nach dem Studium des Erläuterungsberichtes zu den Umzonungen im Stoffel und der Diskussion an einer Parteiversammlung stellen wir im Rahmen des Einwendungsverfahrens folgende Anträge:
Hauptantrag
Auf die Einzonung eines Teils der Reservezone im Stoffel in eine Zone Oe ist zu verzichten.
Eventualanträge
1) Der Stoffel ist als Ganzes in eine Landwirtschaftszone einzuzonen.
2) Will sich der Stadtrat unserem Eventualantrag 1) nicht anschliessen, soll er eine Umzonung von maximal zwei Bautiefen der Parzelle 7996 in eine Wohnzone, vorzugsweise W2 30%, beantragen. Der Rest des Stoffelgebietes ist in eine Landwirtschaftszone einzuzonen.
3) Wird ein Teil des Stoffels in eine Wohnzone gemäss Eventualantrag 2) oder entgegen unserem Hauptantrag in eine Zone Oe eingezont, ist zwischen der Tiefenhofstrasse und dem Gwadweg, auf der Höhe der Krete, eine öffentliche Fusswegverbindung sicher zu stellen, von der aus ungehinderte Seesicht gewährleistet wird. Gleichzeitig ist die untere Tiefenhofstrasse aus dem kommunalen Richtplan zu entlassen.
4) Wird ein Teil des Stoffels in eine Wohnzone gemäss Eventualantrag 2) oder entgegen unserem Hauptantrag in eine Zone Oe eingezont, dürfen Baukörper vom See aus nicht sichtbar in Erscheinung treten.
5) Wird entgegen unserem Hauptantrag ein Teil des Stoffels in eine Zone Oe eingezont, ist gleichzeitig die heute rechtskräftig eingezonte Bautiefe oberhalb des Weingartenrains in die Freihaltezone umzuteilen.
Begründung zum Hauptantrag
Aus folgenden Gründen beantragen wir, auf die Umzonung in eine Zone Oe zu verzichten:
a. Einer Zone für öffentliche Bauten können nur Grundstücke zugewiesen werden, die von ihren Eigentümern zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden (§ 60 PBG). Der Betrieb einer hochspezialisierten Privatklinik, die gemäss Auskünften der Gesundheitsdirektion keine Chance auf Aufnahme in die Spitalliste A hat, erfüllt keine öffentlichen Aufgaben. Die Gesundheitsdirektion betont, dass im Kanton Zürich bereits genügend staatlich anerkannte Kliniken bestehen, welche Hüft- und Kniegelenkoperationen durchführen. Auch das Schwerpunktspital Zimmerberg in Horgen führt entsprechende Operationen aus. Die Unterstützung/Ermöglichung eines zusätzlichen Privatspitals im Kanton Zürich durch die Stadt Wädenswil untergräbt die vom Bund vorgeschriebene, finanz- und gesundheitspolitisch nötige und von der Gesundheitsdirektion bisher erfolgreich umgesetzte Spitalplanung. Eine private Klinik, die fast ausschliesslich einer ortsunabhängigen, internationalen Klientel dient, kann somit nur in einer entsprechenden Gewerbezone erstellt werden. Den Abklärungen mit dem Amt für Raumordnung und Vermessung messen wir keine Bedeutung bei, da sich deren Auskünfte schon in anderen Rechtsverfahren als nicht stichhaltig erwiesen haben. Wir warnen den Stadtrat ausdrücklich davor, sich schon wieder in ein ähnliches juristisches Abenteuer zu stürzen.
b. Wie der Stadtrat in seinem Text zur Auflage schreibt (Abschnitt A. Ausgangslage), hat er wiederholt erklärt, dass das Gebiet der Reservezone im Stoffel grün bleiben soll, allenfalls mit Ausnahme von zwei Bautiefen entlang der Tiefenhofstrasse. Diese Erklärung gab der Stadtrat auch ab, als es um den Ausbau der oberen Tiefenhofstrasse ging. Weiter versprach der Stadtrat, dass der Verkehr auf der Tiefenhofstrasse nach dem Ausbau des oberen Abschnitts nicht wesentlich zunehmen soll, da dieser Abschnitt vor allem der Erschliessung von Parzelle 11899 und der bereits überbauten, angrenzenden Wohngebiete im Büelen dienen soll. Mit der Einzonung von mehr als 10 Prozent der Fläche der gesamten Reservezone widerspricht der Stadtrat seinen Versprechen schon kurze Zeit nach der Abstimmung über den Strassenausbau. Wir möchten den Stadtrat darum an dieses Versprechen erinnern und bitten Ihn, die Einzonung eines Teils des Stoffels in eine Zone Oe nicht zu beantragen.
c. Gegenwärtig wird das Schwerpunktspital Zimmerberg in Horgen für 42 Millionen Franken erweitert und erneuert. Es soll im nächsten Mai bezogen werden. Anschliessend wird das Spital in Wädenswil geschlossen und die medizinische Abteilung wird nach Horgen verlegt. Mit dieser auch örtlich vollzogenen Fusion sollen die Nachteile eines auf zwei Standorte verteilten Spitals beseitigt werden. So wurde uns die Schliessung schmackhaft gemacht. Nun soll es plötzlich keine Rolle mehr spielen, wenn ein lukrativer Teil des Angebots unseres Schwerpunktspitals wieder in Wädenswil gemacht werden soll. Mit dem Wegfall orthopädischer Privatpatienten in Horgen wird dort das Defizit ansteigen und die Arbeit für die Ärzteschaft an diesem öffentlichen Spital wird weniger attraktiv werden. Dadurch läuft unsere Region Gefahr, dass die orthopädische Grundversorgung leiden könnte, da dem Schwerpunktspital als Folge des Wegfalls von Standard-Operationen die Grundleistung fehlen wird. In Spitälern, wie in Horgen, wo sowohl allgemein als auch privat versicherte Patienten behandelt werden, decken die Privatpatienten einen Teil des sonst noch höher ausfallenden Spitaldefizits. Mit ihrer „Querfinanzierung“ entlasten die Privatpatienten somit auch die Finanzen von Wädenswil. Die Klinik im Stoffel ist darum unnötig. Finanziell wird Wädenswil nicht profitieren, da die Aktiengesellschaft Gewinne in Freienbach (SZ) versteuern wird. Was der Region bleibt, sind die erhöhten Stützkosten für das Spital Zimmerberg. Da leider keine Möglichkeit besteht, die Privatklinik gesundheits-politisch zu verhindern, bleibt uns nur die Möglichkeit über die Raumplanung.
Begründung zum Eventualantrag 1)
„Der Stoffel muss grün bleiben!“, diese Forderung erhob die SP schon in den frühen 80er-Jahren, als der damalige Stadtrat das Gebiet grossräumig überbauen wollte. Es ist ihr in einem harten Kampf gelungen, dieser Forderung zum Durchbruch zu verhelfen: Der Stoffel wurde einer Reservezone zugeteilt und die Stadt erwarb Teile des Stoffels, um den Druck der Landbesitzer auf diese Reservezone abzubauen. Die Befürchtung unserer Mitgliedschaft ist sehr gross, dass die Überbauung die bald letzte Naherholungsfläche zwischen Wädenswil und Au so stark beeinträchtigt, dass deren Erhalt zunehmend gefährdet ist. Die Umzonung in Landwirtschaftsland garantiert den Erhalt der Grünfläche am besten.
Begründung zum Eventualantrag 2)
Ein Teil unserer Mitgliedschaft kann sich die Überbauung von zwei Bautiefen der Parzelle 7996 vorstellen. Die dafür notwendige Einzonung soll jedoch nur kleinere Wohnbauten zulassen. Der Rest des Stoffels soll der Landwirtschaftszone zugeschlagen werden, damit dieser dauerhaft grün bleibt.
Begründung zum Eventualantrag 3)
a) Die offensichtlich auch von der Investorenschaft für ein Privatspital wahrgenommene Schönheit der Aussichtslage an der Krete des Weingartenrains soll der ganzen Wädenswiler Bevölkerung zugänglich gemacht werden.
b) Damit die Diskussion rund um den Ausbaustandard der Tiefenhofstrasse abgeschlossen werden kann, ist gleichzeitig mit einer allfälligen Einzonung eines Teils des Stoffels in eine Bauzone die untere Tiefenhofstrasse aus dem Richtplan zu entlassen.
Begründung zum Eventualantrag 4)
Noch immer zeichnet sich Wädenswil dadurch aus, „vom Schiff aus gesehen“ eine der attraktivsten Wohnlagen am linken Zürichseeufer zu sein. Diesem einmaligen Anblick sollte unsere Stadt ganz bewusst Sorge tragen.
Begründung zum Eventualantrag 5)
Im Erläuterungsbericht zu den Umzonungen im Stoffel schreibt der Stadtrat, dass die Grundeigentümer bereit seien, die heute rechtskräftig eingezonte Bautiefe oberhalb des Weingartenrains in die Freihaltezone umteilen zu lassen. Wir begrüssen dieses Angebot. Leider wurde es jedoch unterlassen, diese Umzonung gleichzeitig mit den übrigen Umzonungen öffentlich aufzulegen. Das Einwendungsverfahren sollte darum sofort nachgeholt werden, damit eine allfällige Einzonung eines Teils des Stoffels in eine Zone Oe gleichzeitig mit der Einzonung der genannten Bautiefe in eine Freihaltezone garantiert werden kann.
Mit freundlichen Grüssen
Sozialdemokratische Partei Wädenswil
Thomas Hartmann, Präsident