Nein zur Spaltung der Gesellschaft

2x Nein zur unsinnigen Nationalitätennennung in Polizeimeldungen und Ja zu tieferen Obergrenzen für Stimmrechtsbeschwerden sowie zur einheitlichen gesetzlichen Grundlage für Observationen in der Sozialhilfe: das sind die Parolen der Zürcher SP für die Abstimmungen vom 7. März 2021.

Der Verfassungsänderung bezüglich tieferer Obergrenze für Stimmrechtsbeschwerden stimmten die Delegierten am Dienstagabend klar zu. «Es ist richtig, dass die bestehende Lücke zwischen den Kompetenzen des Regierungsrats für gebundene Ausgaben und der Möglichkeit eine Stimmrechtsbeschwerde dagegen zu ergreifen geschlossen wird. 4 Millionen für einmalige und 400’000 Franken für wiederkehrende, gebundene Ausgaben ist dafür ein guter Kompromissbetrag», so Vize-Fraktionspräsident Tobias Langenegger. Die Behebung dieser Lücke wurde durch eine parlamentarische Initiative von SP-Kantonsrat Davide Loss angestossen.

Ja zum Sozialhilfegesetz

Die Diskussion um das Sozialhilfegesetz verlief wie erwartet kontrovers. Sowohl für ein Ja als auch für ein Nein gibt es aus sozialdemokratischer Sicht gute Argumente. Schlussendlich überwogen jedoch die Argumente für ein Ja: «Eine einheitliche Regelung auf Kantonsebene schützt Sozialhilfebeziehende vor Willkür und dem aktuellen Flickenteppich an Regelungen auf Gemeindeebene», so Kantonsrat und Co-Präsident Andreas Daurù. Im Kantonsrat ist es zudem gelungen, die Hürden für Observationen zu erhöhen: so müssen diese künftig zwingend vom Bezirksrat genehmigt werden und GPS-Tracking oder unangekündigte Hausbesuche sind nicht mehr erlaubt. Die Delegierten fassten deshalb nach ausführlicher Diskussion mit einem knappen Zweidrittelsmehr die Ja-Parole.

2x Nein zur Nationalitätennennung in Polizeimeldungen

In Polizeimeldungen automatisch auf die Nationalität von Täter*Innen, Verdächtigen und Opfern hinzuweisen sei Unsinn, so Fraktionspräsident Markus Späth mit Blick auf die Initiative der SVP: «Die ethnischen Hintergründe von Kriminalereignissen spielen im Vergleich mit sozialen, biografischen und wirtschaftlichen Ursachen keine Rolle. Die Volksinitiative aus der rechtspopulistischen Ecke bedient bewusst fremdenfeindliche Vorurteile. Der Gegenvorschlag ist gemässigter, würde aber nur Sinn machen, wenn damit die radikale Initiative verhindert werden könnte. Das erreicht ein doppeltes Nein und bei der Stichfrage ein Kreuz beim Gegenvorschlag.» Auch hier folgten die Delegierten dem Antrag der Geschäftsleitung und fassten die Nein-Parole.